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   OLG Jena, 22.11.2019 - 4 W 53/19   

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https://dejure.org/2019,55787
OLG Jena, 22.11.2019 - 4 W 53/19 (https://dejure.org/2019,55787)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.11.2019 - 4 W 53/19 (https://dejure.org/2019,55787)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. November 2019 - 4 W 53/19 (https://dejure.org/2019,55787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 47 Abs 1 GKG, § 48 GKG, § 3 ZPO, § 387 ZPO
    Streitwert für einen Zwischenstreit über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2019 - 4 W 53/19
    Der Senat schätzt dieses Interesse des Beschwerdeführers auf 5.000 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2012 - VI ZB 2/12 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Ist die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits, so kann der Wert seiner Aussage den Wert der Hauptsache erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - II ZA 9/90 -, juris, Rn. 1; KG, Beschluss vom 25. April 1968 - 1 W 373/68 -, NJW 1968, S. 1937 [1938]; Greger , in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 5); andernfalls ist sie mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 W 73/10 -, juris, Rn. 21 [dort 1/4]; LAG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 2. November 2015 - 14 Sa 800/15 -, juris, Rn. 83 [dort 1/5]; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2019 - 4 W 53/19 -, juris, Rn. 1 [Interesse des Zeugen an der Beschwerdeentscheidung, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG ]).
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